Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragschlusses gültige Fassung.
- Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Sonderanfertigungen, welche auf Individualvereinbarung beruhen.
§ 2 Vertragsschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
- Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Wir werden den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Bei Aufträgen, welche aus Messen/Märkten oder mit Außendienstmitarbeitern resultieren, ist zum Zustandekommen eines Vertragschlusses immer eine schriftliche Bestätigung der Fa. Heinz Frank Sicherheitstechnische-Anlagen erforderlich.
- Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von sechs Werktagen nach Eingang bei uns anzunehmen. Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen. Wir sind berechtigt, die Bestellung auf eine haushaltsübliche Menge zu begrenzen.
- Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Vorlieferung an uns, nicht oder nur teilweise zu leisten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet, soweit erfolgt. Lieferzeitangaben gelten nur annährend, sofern nicht ein bestimmtes Lieferdatum schriftlich bestätigt wurde. Lieferfristen beginnen mit dem Tag der verbindlichen Annahme, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten und aller sonstigen vom Besteller für die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages zu schaffenden Voraussetzungen. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Ereignisse, die der Lieferer trotz der nach den Verhältnisse des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte – auch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten – soweit sie auf die Fertigkeit oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Roh- und Hilfsstoffen. Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird der Lieferer von der Lieferung frei, ohne dass der Besteller Schadenersatz verlangen kann.
- Der Vertragstext wird von uns gespeichert und wird dem Kunden nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB per E-Mail oder gedruckt nach Vertragsschluss zugesandt.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
- Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware ist bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
- Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
- Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herzuverlangen.
- Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
- Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenstände. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
§ 4 Rückgaberecht
Das Rückgaberecht gilt nur für abgeschlossene Rechtsgeschäfte über unseren Internet Shop.
- Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Dies gilt nicht für abgeschlossene Rechtsgeschäfte in unserem Ladenlokal und bei Messen/Märkten, wenn der Kunde die Ware in Augenschein nehmen konnte, und wenn eine Prüfung der Gebrauchstauglichkeit durchgeführt wurde. Ebenfalls gilt dies nicht für Rechtsgeschäfte bei denen Prospekte, Angebotsvorlagen oder eine telefonische Beratung vorrausgegangen ist. Sonderanfertigungen sind von jedweder Rückgabe ausgeschlossen.
- Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechts der Verbraucher, es sei denn die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Zu den Kosten der Rücksendung gehören im Falle der Ausübung des Rückgaberechts auch die Transportkosten der Anlieferung.
- Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandenen Verschlechterung (Wertverlust) zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen. Bei Ausübung des Rückgaberechts hat der Rückgebende für eine ordnungsgemäße Transportverpackung Sorge zu tragen.
- Der Kunde wurde auf die Rückgabebelehrung ausdrücklich hingewiesen
§ 5 Vergütung
- Der angebotene Preis ist bindend. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen. Beim Versendungskauf versteht sich der Preis zuzüglich einer Versandkostenpauschale; entstehende Transportkosten sowie weitere Kosten trägt der Auftraggeber/Besteller. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten. Der Kunde kann den Preis per Nachnahme, Rechnung oder Kreditkarte leisten. Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen.
- Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Leistung innerhalb von 10 Tagen den Preis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
- Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Gefahrübergang
- Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften/gelieferten Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über.
- Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.
- Beim Download und beim Versand von Daten via Internet geht die Gefahr des Untergangs und der Veränderung der Daten mit überschreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über.
- Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
§ 7 Gewährleistung
- Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Unternehmern leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzungen der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Wählt der Kunde Schadenersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 8 Ziff. 1 und 2. Bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
- Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung entscheidet der Zeitpunkt des Zuganges. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
- Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist soweit im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
- Die Prüfung, ob sich die bestellte Ware für den vom Auftraggeber vorgesehenen Verwendungszweck eignet, ist Pflicht des Bestellers/Auftraggeber; der Lieferer übernimmt dafür keine Gewähr, insbesondere nicht für die Montage von sicherheitstechnischen Behältnissen. Der Kunde stellt sicher, dass die gesetzlichen Vorschriften zum Betrieb der gelieferten Gegenstände eingehalten werden (z.B. baurechtliche, feuerpolizeiliche, statische Regelungen usw.).
Für Schäden, die sich aus Fertigungsfehlern oder sonstigen Fehlern in der Beschaffenheit der gelieferten Gegenstände ergeben, haften wir weder gegenüber dem Käufer noch gegenüber Dritten. Der Käufer verpflichtet sich, uns von allen derartigen Schadenersatzansprüchen, gleichgültig von wem sie geltend gemacht werden, freizustellen. Für Schäden infolge natürlicher Abnutzung oder äußere Einwirkung wird keine Haftung übernommen. Bei vom Kunden vorgenommenen Änderungen oder Einbauten leisten wir im Garantiefall Ersatz für den Kaufgegenstand, nicht für Kosten von Ein- und Ausbau.
§ 8 Haftungsbeschränkungen und Haftungsfreistellung
- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
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- Der Kunde stellt uns von allen Nachteilen frei, die uns durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Kunden – gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig – entstehen können.
§ 9 Datenschutz
- Der Kunde ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten sowie über sein Widerspruchsrecht zur Verwendung seines anonymisierten Nutzungsprofils für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung des Dienstes ausführlich informiert worden.
- Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Ihm steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Betriebsitz. Für alle Rechtstreitigkeiten auch im Rahmen eines Wechsel- oder Scheckprozesses, ist das Gericht am Sitz unseres Betriebes zuständig, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde kein allgemeiner Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.